Grenzwerk

FiveM-Regelwerk

Das aktuell gültige FiveM-Regelwerk von Grenzwerk.

§ 1 Allgemeines Verhalten

  1. Jeder Spieler ist respektvoll zu behandeln. Beleidigungen, Diskriminierung, Rassismus, Sexismus, Extremismus und gezieltes Mobbing sind verboten.
  2. Provokationen mit dem alleinigen Ziel, andere Spieler zu stören oder eine Eskalation auszulösen, sind nicht erlaubt.
  3. Das Veröffentlichen persönlicher Daten anderer Personen ist strengstens untersagt.
  4. Werbung für andere FiveM-, Discord- oder Community-Server ist ohne Genehmigung der Projektleitung verboten.
  5. Das bewusste Umgehen von Sanktionen durch weitere Accounts ist verboten.
  6. Den Anweisungen des Serverteams muss Folge geleistet werden.

§ 2 Roleplay-Grundlagen

  1. Jeder Spieler muss sich jederzeit so verhalten, wie es sein Charakter in einer realistischen Situation tun würde.
  2. Das Roleplay darf nicht ohne nachvollziehbaren Grund unterbrochen werden.
  3. Situationen müssen grundsätzlich im Roleplay ausgespielt werden. Beschwerden werden anschließend über den Support geklärt.
  4. Unrealistisches, absichtlich störendes oder dauerhaft sinnloses Roleplay ist verboten.
  5. Handlungen müssen einen nachvollziehbaren Roleplay-Hintergrund besitzen.
  6. Das Erzwingen eines Vorteils ohne realistische Gegenreaktion ist nicht erlaubt.

§ 3 Charaktererstellung

  1. Der Charaktername muss realistisch sein und aus einem glaubwürdigen Vor- und Nachnamen bestehen.
  2. Namen von bekannten Persönlichkeiten, Wortspiele, beleidigende Namen oder Trollnamen sind verboten.
  3. Jeder Charakter muss eine nachvollziehbare Persönlichkeit und Hintergrundgeschichte besitzen.
  4. Informationen verschiedener eigener Charaktere dürfen nicht untereinander ausgetauscht werden.
  5. Das absichtliche Erstellen eines Charakters zur Umgehung von Konsequenzen ist verboten.

§ 4 Metagaming

Metagaming bezeichnet die Verwendung von Informationen, die der eigene Charakter nicht innerhalb des Roleplays erhalten hat.
  1. Informationen aus Discord, Livestreams, Videos oder privaten Nachrichten dürfen nicht im Roleplay verwendet werden.
  2. Das Zuschauen eines Streams, um einen Spieler zu finden oder Informationen zu erhalten, ist verboten.
  3. Absprachen außerhalb des Spiels, die einen Vorteil im Roleplay verschaffen, sind untersagt.
  4. Namen dürfen nur verwendet werden, wenn der Charakter diese im Roleplay erfahren hat.

§ 5 Powergaming

Powergaming bezeichnet unrealistische Handlungen oder das Erzwingen einer Situation, ohne dem Gegenüber eine angemessene Reaktionsmöglichkeit zu geben.
  1. Unrealistische Fähigkeiten oder Handlungen sind verboten.
  2. Das Erzwingen von Handlungen über /me, Sprache oder andere Mittel ist nicht erlaubt.
  3. Verletzungen und deren Folgen müssen realistisch ausgespielt werden.
  4. Das Ignorieren schwerer Verletzungen, um einen Vorteil zu erhalten, gilt als Powergaming.
  5. Fahrzeuge, Gegenstände oder Spielmechaniken dürfen nicht unrealistisch genutzt werden.

§ 6 Fail-RP

  1. Unrealistisches Verhalten, das nicht zu einer glaubwürdigen Roleplay-Welt passt, ist verboten.
  2. Absichtliches Trollen, sinnloses Schreien oder dauerhaftes Stören anderer Spieler gilt als Fail-RP.
  3. Das grundlose Besteigen fremder Fahrzeuge ist verboten.
  4. Das Springen von hohen Gebäuden oder Bergen ohne Ausspielen schwerer Verletzungen ist untersagt.
  5. Unfälle müssen abhängig von ihrer Schwere realistisch ausgespielt werden.
  6. Das Flüchten mit stark beschädigten oder offensichtlich fahruntüchtigen Fahrzeugen ist nicht erlaubt.

§ 7 RDM – Random Deathmatch

  1. Angriffe benötigen einen nachvollziehbaren und aktuellen Roleplay-Grund.
  2. Vor einem Angriff muss grundsätzlich eine verständliche Kommunikation oder erkennbare Bedrohung stattfinden.
  3. Eine frühere Beleidigung oder Meinungsverschiedenheit rechtfertigt nicht automatisch eine Tötung.
  4. Das wahllose Schießen auf Personen ist strengstens verboten.
  5. Rachehandlungen müssen aus einer aktuellen und nachvollziehbaren Roleplay-Situation entstehen.

§ 8 VDM – Vehicle Deathmatch

  1. Das absichtliche Überfahren von Personen ist verboten.
  2. Fahrzeuge dürfen nicht eingesetzt werden, um andere Spieler gezielt zu verletzen oder zu töten.
  3. Das Rammen anderer Fahrzeuge ist nur erlaubt, wenn es innerhalb der Situation verhältnismäßig und realistisch ist.
  4. Hochgeschwindigkeitsrammmanöver ohne Rücksicht auf das eigene Leben gelten als Fail-RP und VDM.

§ 9 Fear-RP und Schutz des eigenen Lebens

  1. Das Leben des eigenen Charakters ist das höchste Gut und muss entsprechend geschützt werden.
  2. Wird eine Person glaubwürdig mit einer Waffe bedroht, muss sie angemessen reagieren.
  3. Gegen mehrere bewaffnete Personen darf nicht ohne realistische Erfolgsaussicht vorgegangen werden.
  4. Das Ziehen einer Waffe während einer direkten und kontrollierten Bedrohung ist grundsätzlich unrealistisch.
  5. Mutwillige Handlungen, bei denen der eigene Tod bewusst in Kauf genommen wird, sind verboten.

§ 10 New-Life-Regel

  1. Nach dem vollständigen Tod beziehungsweise dem Respawn darf sich der Charakter nicht an die genauen Umstände der letzten Situation erinnern.
  2. Der Ort der vorherigen Situation darf für mindestens 15 Minuten nicht erneut aufgesucht werden.
  3. Eine direkte Racheaktion nach dem Respawn ist verboten.
  4. Informationen aus der vorherigen Situation dürfen nicht an andere Spieler weitergegeben werden.
  5. Wird der Charakter durch den Rettungsdienst behandelt und wiederbelebt, bleiben die Erinnerungen grundsätzlich bestehen, sofern nichts anderes ausgespielt wurde.

§ 11 Combat Logging

  1. Das Verlassen des Servers während einer laufenden Roleplay-Situation ist verboten.
  2. Bei einem Spielabsturz oder Verbindungsabbruch muss schnellstmöglich zurück auf den Server verbunden werden.
  3. Beteiligte Personen müssen bei einem Absturz nach Möglichkeit über Discord informiert werden.
  4. Das Ausloggen zur Vermeidung einer Festnahme, Behandlung, Durchsuchung oder sonstigen Konsequenz ist verboten.
  5. Nach einer aktiven Situation muss eine angemessene Zeit gewartet werden, bevor der Server verlassen wird.

§ 12 Kommunikation im Roleplay

  1. Die normale Sprachkommunikation ist für das Roleplay zu verwenden.
  2. Out-of-Character-Gespräche sind während einer laufenden Situation zu vermeiden.
  3. Begriffe wie „Server“, „Support“, „Bug“, „Taste“, „Respawn“ oder „Discord“ dürfen nicht grundlos im Roleplay verwendet werden.
  4. Soundboards, Musik oder dauerhaft störende Hintergrundgeräusche sind verboten.
  5. Stimmenverzerrer dürfen nur verwendet werden, wenn sie verständlich bleiben und zum Roleplay passen.
  6. Das Erkennen einer Person ausschließlich anhand ihrer Stimme ist nur erlaubt, wenn eine nachvollziehbare Bekanntschaft besteht.

§ 13 Maskierung und Erkennung

  1. Vollständig maskierte Personen dürfen nicht allein anhand ihres Namens erkannt werden.
  2. Eine Erkennung kann durch Stimme, Kleidung, Fahrzeug, Verhalten oder andere eindeutige Merkmale erfolgen.
  3. Die Erkennung muss realistisch und nachvollziehbar sein.
  4. Eine Maske schützt nicht automatisch vor jeder Identifizierung, wenn die Person eindeutige Hinweise hinterlässt.

§ 14 Überfälle und Geiselnahmen

  1. Überfälle und Geiselnahmen benötigen einen nachvollziehbaren Roleplay-Hintergrund.
  2. Geiseln dürfen nicht ausschließlich zur Provokation von Polizei oder Rettungsdienst genommen werden.
  3. Freunde oder Gruppenmitglieder dürfen nicht als abgesprochene Fake-Geiseln verwendet werden.
  4. Forderungen müssen realistisch, verhältnismäßig und erfüllbar sein.
  5. Geiseln müssen eine faire Möglichkeit erhalten, die Situation zu überleben.
  6. Eine Geisel darf nicht ohne nachvollziehbaren Grund verletzt oder getötet werden.
  7. Nach einer erfolgreichen Übergabe oder Einigung müssen getroffene Vereinbarungen eingehalten werden.
  8. Dauerhafte oder aufeinanderfolgende Überfälle auf dieselbe Person sind verboten.

§ 15 Raub und Diebstahl

  1. Spieler dürfen nicht ohne Roleplay-Hintergrund ausgeraubt werden.
  2. Das vollständige Leerräumen eines Inventars ist nur erlaubt, wenn es durch die Situation nachvollziehbar begründet ist.
  3. Gegenstände ohne sinnvollen Nutzen für den Täter dürfen nicht grundlos entwendet werden.
  4. Dienstgegenstände staatlicher Fraktionen dürfen nicht gezielt gefarmt werden.
  5. Das Ausrauben bewusstloser Spieler ohne vorherige Beteiligung an der Situation ist verboten.
  6. Fahrzeuge dürfen nicht grundlos gestohlen oder zerstört werden.

§ 16 Schusswaffengebrauch

  1. Schusswaffen sind das letzte Mittel und dürfen nicht leichtfertig eingesetzt werden.
  2. Vor dem Schusswaffengebrauch muss grundsätzlich eine erkennbare Eskalation stattgefunden haben.
  3. Warnschüsse dürfen nicht grundlos abgegeben werden.
  4. Schüsse aus fahrenden Fahrzeugen müssen realistisch ausgespielt werden und dürfen nicht missbräuchlich eingesetzt werden.
  5. Das grundlose Tragen oder Präsentieren schwerer Waffen in der Öffentlichkeit ist unrealistisch.
  6. Nach einer Schießerei müssen Verletzungen entsprechend ausgespielt werden.

§ 17 Fahrzeuge und Straßenverkehr

  1. Fahrzeuge müssen grundsätzlich realistisch geführt werden.
  2. Dauerhaftes Fahren auf Gehwegen, durch Fußgängerzonen oder entgegen der Fahrtrichtung ist verboten.
  3. Supersportwagen und Sportwagen sind nicht für schweres Gelände geeignet.
  4. Sprünge, Stunts und unrealistische Abkürzungen sind im normalen Roleplay untersagt.
  5. Nach einem schweren Unfall muss angehalten und die Situation ausgespielt werden.
  6. Fahrzeuge dürfen nicht absichtlich in Gewässer gefahren werden, um einer Situation zu entkommen.
  7. Das Einparken oder Abstellen eines Fahrzeugs zur Blockierung wichtiger Zugänge ist verboten.
  8. Einsatzfahrzeuge dürfen nur von berechtigten Personen verwendet werden.

§ 18 Verfolgungsjagden

  1. Fluchten müssen realistisch und dem verwendeten Fahrzeug entsprechend durchgeführt werden.
  2. Absichtliche Sprünge von Bergen, Brücken oder hohen Klippen sind verboten.
  3. Das Wechseln des Fahrzeugs ist erlaubt, sofern es realistisch vorbereitet oder durchgeführt wird.
  4. Das Einlagern oder Löschen eines Fluchtfahrzeugs während einer aktiven Verfolgung ist verboten.
  5. Unbeteiligte Spieler dürfen nicht absichtlich in eine Verfolgungsjagd hineingezogen werden.

§ 19 Staatliche Fraktionen

  1. Mitglieder staatlicher Fraktionen müssen professionelles und glaubwürdiges Roleplay betreiben.
  2. Dienstbefugnisse dürfen nicht zum persönlichen Vorteil missbraucht werden.
  3. Dienstwaffen, Einsatzfahrzeuge und interne Informationen dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden.
  4. Korruption ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Fraktionsleitung und Projektleitung erlaubt.
  5. Festnahmen, Durchsuchungen und Kontrollen benötigen einen nachvollziehbaren Grund.
  6. Unnötige Gewaltanwendung ist zu vermeiden.
  7. Interne Informationen dürfen nicht außerhalb des Roleplays weitergegeben werden.

§ 20 Polizei-Roleplay

  1. Polizeibeamte müssen verhältnismäßig handeln.
  2. Schusswaffen dürfen nur bei einer entsprechenden Gefahrenlage eingesetzt werden.
  3. Verkehrskontrollen dürfen nicht ohne nachvollziehbaren Grund zur vollständigen Durchsuchung genutzt werden.
  4. Festgenommene Personen müssen über den Grund ihrer Festnahme informiert werden.
  5. Polizeiliche Maßnahmen dürfen nicht absichtlich unnötig verlängert werden.
  6. Dienstfahrzeuge müssen entsprechend ihrer Bauart verwendet werden.
  7. Polizeibeamte dürfen Straftäter nicht aufgrund persönlicher Konflikte bevorzugt oder benachteiligt behandeln.

§ 21 Rettungsdienst und Feuerwehr

  1. Rettungsdienst und Feuerwehr sind im Einsatz grundsätzlich neutral zu behandeln.
  2. Einsatzkräfte dürfen nicht ohne schwerwiegenden Roleplay-Grund angegriffen, entführt oder ausgeraubt werden.
  3. Behandlungen müssen realistisch ausgespielt werden.
  4. Verletzte Personen müssen den Anweisungen des medizinischen Personals angemessen folgen.
  5. Das Vortäuschen von Verletzungen zur Behinderung des Rettungsdienstes ist verboten.
  6. Einsatzfahrzeuge und medizinische Ausrüstung dürfen nicht grundlos gestohlen werden.

§ 22 Fraktionen und Gruppierungen

  1. Fraktionen und Gruppierungen müssen sich an die festgelegten Mitgliedergrenzen halten.
  2. Gemeinsame Aktionen müssen klar einer Gruppierung zugeordnet werden können.
  3. Dauerhafte Bündnisse zwischen kriminellen Gruppierungen benötigen gegebenenfalls eine Genehmigung.
  4. Fraktionskriege müssen einen nachvollziehbaren Grund besitzen und gegebenenfalls angemeldet werden.
  5. Fraktionsgebiete dürfen nicht ohne Roleplay-Grund dauerhaft belagert werden.
  6. Informationen aus Fraktionskanälen dürfen nicht weitergegeben werden.

§ 23 Safezones

  1. In Safezones sind kriminelle Handlungen grundsätzlich verboten.
  2. Zu den Safezones können unter anderem gehören: Krankenhäuser, öffentliche Garagen, Fahrschulen, Jobcenter, Spawnpunkte und offiziell gekennzeichnete Veranstaltungsorte.
  3. Laufende Situationen dürfen nicht absichtlich in eine Safezone verlagert werden.
  4. Eine Safezone darf nicht zur Flucht vor Konsequenzen missbraucht werden.
  5. Begonnene Situationen können außerhalb der Safezone fortgeführt werden.
  6. Das Beobachten oder Abfangen von Spielern direkt an einer Safezone ist verboten.

§ 24 Bugs, Exploits und Cheats

  1. Das Ausnutzen von Fehlern, Bugs oder Spielmechaniken ist strengstens verboten.
  2. Gefundene Fehler müssen unverzüglich dem Serverteam gemeldet werden.
  3. Duping, Glitching oder das unrechtmäßige Erzeugen von Geld und Gegenständen führt zu einer Sanktion.
  4. Cheats, Mod-Menüs, Triggerbots, Aimbots und andere unerlaubte Hilfsmittel sind verboten.
  5. Grafische Veränderungen, die einen unfairen Vorteil verschaffen, sind untersagt.
  6. Das Weitergeben oder Veröffentlichen von Exploits ist verboten.

§ 25 Aufnahmen und Beweismittel

  1. Das Serverteam kann bei Beschwerden eine Videoaufnahme der Situation verlangen.
  2. Aufnahmen dürfen nicht manipuliert oder absichtlich unvollständig dargestellt werden.
  3. Beweismaterial sollte die gesamte relevante Situation einschließlich Vorgeschichte zeigen.
  4. Aussagen ohne ausreichende Beweise können unter Umständen nicht bearbeitet werden.
  5. Aufnahmen dürfen nicht zur öffentlichen Bloßstellung anderer Spieler verwendet werden.

§ 26 Support-Regeln

  1. Supportfälle werden ausschließlich sachlich und respektvoll bearbeitet.
  2. Während einer aktiven Roleplay-Situation darf nicht grundlos in den Support gegangen werden.
  3. Eine Situation muss zunächst beendet und anschließend gemeldet werden.
  4. Supportgespräche dürfen nicht ohne Zustimmung veröffentlicht oder gestreamt werden.
  5. Falschaussagen gegenüber dem Serverteam können sanktioniert werden.
  6. Die Entscheidung des zuständigen Teammitglieds ist zunächst zu akzeptieren. Eine Beschwerde kann anschließend über den vorgesehenen Weg eingereicht werden.
  7. Andere Spieler dürfen nicht mit Supportmeldungen bedroht werden.

§ 27 Teammitglieder

  1. Teammitglieder dürfen ihre Rechte nicht zum persönlichen Vorteil nutzen.
  2. Administrative Informationen dürfen nicht für das eigene Roleplay verwendet werden.
  3. Teammitglieder müssen bei eigenen Situationen unbeteiligte Teammitglieder hinzuziehen.
  4. Entscheidungen müssen neutral und nachvollziehbar getroffen werden.
  5. Das Vortäuschen einer Teammitgliedschaft ist verboten.

§ 28 Sanktionen

  1. Regelverstöße können abhängig von Schwere, Häufigkeit und Vorgeschichte unterschiedlich sanktioniert werden.
  2. Mögliche Sanktionen sind: mündliche oder schriftliche Verwarnung, Ausschluss aus einer Situation, Rücksetzung von Geld, Fahrzeugen oder Gegenständen, temporärer Ausschluss vom Server, permanenter Ausschluss vom Server, Ausschluss aus einer Fraktion oder Gruppierung.
  3. Das Serverteam entscheidet jeden Fall individuell. Besonders schwere Verstöße können ohne vorherige Verwarnung zu einem permanenten Ausschluss führen.

§ 29 Schlussbestimmungen

  1. Das Regelwerk kann jederzeit angepasst oder erweitert werden.
  2. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
  3. Sonderregelungen für Fraktionen, Events oder bestimmte Systeme können zusätzlich gelten.
  4. Regelungslücken dürfen nicht bewusst zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden.
  5. In nicht eindeutig geregelten Fällen entscheidet die Projektleitung.

Das Serverteam

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